Informationen zum Waldbrandgefahrenindex
Aktueller Waldbrandgefahrenindex: -
Die aktuelle Waldbrandwarnstufe wird nur in den Monaten März - Oktober ausgegeben.
Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Wie Sie einen Notruf absetzen, erfahren Sie hier.
Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Die Waldbrandgefahrenindex-Stufen im Überblick
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1 Sehr geringe Gefahr 2 Geringe Gefahr 3 Mittlere Gefahr 4 Hohe Gefahr 5 Sehr hohe Gefahr
Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex erfahren Sie stets auf dieser Website.
Er wird uns direkt vom Deutschen Wetterdienst zur Verfügung gestellt. Wir können allerdings keine Garantie auf die ständige Verfügbarkeit dieses Services geben.