Sicherheitshinweise für das Silvesterfest
Zehn Punkte, die Sie für ein sicheres Silvesterfest beachten sollten:
- Verwenden Sie ausschließlich in Deutschland zugelassene Knallkörper. Sie sind an der sogenannten "BAM-Nummer" zu erkennen. Benutzen Sie keinesfalls billige Importe, sie können aus Sprengsätzen oder gefährlichen Sprengmischungen bestehen und explodieren unberechenbar!
- Beachten Sie die Gebrauchsanweisung der Knallkörper!
- Feuerwerk ab der Klasse II (BAM-PII) darf nur im freien und von Personen über 18 Jahren verwendet werden!
- Entfernen Sie die Schutzkappe erst unmittelbar vor dem Zünden des Feuerwerks, denn sie schützt vor versehentlicher Zündung!
- Halten Sie keine Knallkörper während des Abbrennens in Ihren Händen! Nehmen Sie nach Zündung unmittelbar den geforderten Sicherheitsabstand ein!
- Achten Sie beim Raketenstart auf Hindernisse in der Flugbahn, wie z.B. Stromleitungen, Baumkronen, Dachvorsprünge und -Rinnen! Starten Sie eine Rakete grundsätzlich senkrecht und verwenden eine geeignete, stabil stehende Startrampe!
- Vermeidliche Blindgänger können innen weiter glimmen und verspätet zünden! Heben Sie sie keinesfalls auf und zünden sie erneut!
- Basteln Sie keine Feuerwerkskörper selbst oder verändern gekauftes Feuerwerk! Dies kann zu unvorhersehbaren Nebenwirkungen führen! Die originale Stoffmenge und die Detonation sind exakt aufeinander abgestimmt!
- Halten Sie alkoholisierte Leute und Kinder von Knallkörpern fern!
- Rechnen Sie auch mit Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen im Einsatz! Es zählt im Einsatz jede Sekunde, halten Sie daher bitte Straßen und Rettungswege frei!
Hinweise für ein sicheres und unfallfreies Silvesterfest,
aus der Sendung maintower vom 29.12.2009 des Hessischen Rundfunks
Informationen zur BAM-Nummer:
Die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in Berlin (BAM) ist für die Zulassung pyrotechnischer Stoffe und Gegenstände verantwortlich. Sie werden von der BAM in Klassen eingeteilt und erhalten bei Zulassung eine Prüfnummer, wie z.B. "BAM-PII-0815". Diese Prüfnummer enthält auch die Klasse, welche folgendes besagt:
I |
"Kleinstfeuerwerk": Darf das ganze Jahr über auch an Minderjährige abgegeben werden, z.B. Tischfeuerwerke, Knallerbsen, ... |
II |
"Heimfeuerwerk": Darf nur wenige Tage vor Silvester und nur an volljährige Personen abgegeben werden! Diese Klasse beinhaltet Raketen mit einer Steighöhe von ca. 100m und Böller. |
III |
"Großfeuerwerke": Dürfen nur von gemäß §§ 32 und 7 des Sprengstoffgesetzes geschultem Personal und mit einer entsprechenden Genehmigung der Ordnungsbehörden durchgeführt werden. |
IV |
Beispiele zur BAM-Nummer